Im Jahr 2026 hat sich die regulatorische Landschaft für Wirkstoffkosmetik in der Europäischen Union grundlegend gewandelt. Durch die Verordnung (EU) 2024/996, die seit Ende 2025 schrittweise in Kraft getreten ist,
Naturkosmetik bezeichnet Kosmetikprodukte, deren Inhaltsstoffe auf natürlicher Basis beruhen und deren Herstellung unter Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkten erfolgt. Naturkosmetikprodukte verzichten auf synthetische Duft-, Farb- und Konservierungsstoffe, Erdölprodukte,
